Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg oder aber per E-Mail an die Adresse:
Bestimmungen für Verträge ab dem 01.03.2022
Anmeldungen sind auf besonderem Vordruck nur zum 1. September und 1. März, d.h. zum Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Der Unterricht ist nach einer Mindestlaufzeit von einem Schulhalbjahr anschließend monatlich kündbar. Dabei muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Verspätet eintreffende Abmeldungen können grundsätzlich erst zum nächstfolgenden Abmeldetermin berücksichtigt werden; in besonderen Ausnahmefällen können Abmeldungen auch zu anderen Terminen angenommen werden.
An- und Abmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm rechtswirksam. Die Lehrpersonen können keine Abmeldungen entgegennehmen.
Bestimmungen für Verträge vor dem 01.03.2022
Anmeldungen sind auf besonderem Vordruck nur zum 1. September und 1. März, d. h. zum Beginn eines Schulhalbjahres, Abmeldungen nur zum Ende eines Schulhalbjahres (28./29. Februar und 31. August) möglich. Dabei muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Verspätet eintreffende An- bzw. Abmeldungen können grundsätzlich erst zum nächstfolgenden An- bzw. Abmeldetermin berücksichtigt werden; in besonderen Ausnahmefällen können Abmeldungen auch zu anderen Terminen angenommen werden.
An- und Abmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Musikschule des Eifelkreise Bitburg-Prüm rechtswirksam. Die Lehrpersonen können keine An- und Abmeldungen entgegennehmen.
Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm
https://www.musikschule-eifelkreis.de/anmeldung-gebuehren-satzung/20-satzung